Tief­bau­fach­ar­bei­ter (m/​w/​d)

Berufs­bild

Tief­bau­fach­ar­bei­ter und Tief­bau­fach­ar­bei­te­rin­nen arbei­ten sowohl im Neubau als auch in der Sanie­rung und Instand­set­zung auf unter­schied­li­chen Baustel­len. Sie führen Erdar­bei­ten durch, stel­len Baugru­ben, Gräben sowie Verkehrs­wege und Verkehrs­flä­chen her und bauen Ver- und Entsor­gungs­sys­teme ein.
Die Tätig­kei­ten der Hoch­bau­fach­ar­bei­ter und Hoch­bau­fach­ar­bei­te­rin­nen entspre­chen den nach der einjäh­ri­gen Grund­bil­dung gewähl­ten Ausbildungsschwerpunkten.

  • Im Schwer­punkt Stra­ßen­bau­ar­bei­ten herstel­len von Pflas­ter­de­cken und Plat­ten­be­lage mit Längs- und Quer­nei­gung und Einfassung.
  • Im Schwer­punkt Rohr­lei­tungs­bau­ar­bei­ten herstel­len von Druck­rohr­lei­tun­gen unter Verwen­dung unter­schied­li­cher Mate­ria­lien, Zuord­nen verschie­de­ner Form­stü­cke und Durch­füh­ren einer Druckprüfung.
    Im Schwer­punkt Kanal­bau­ar­bei­ten herstel­len von Schacht­un­ter­teile aus Mauer­werk, Einbau von Gelenk­stü­cken und herstel­len von Bermen und Gerin­nen oder Herstel­len einer Frei­spie­gel­lei­tung unter Verwen­dung unter­schied­li­cher Mate­ria­lien sowie Einbau von Abzwei­gun­gen und Formstücken.
  • Im Schwer­punkt Brun­nen­bau- und Spezi­al­tief­bau­ar­bei­ten Herstel­len von Bohrun­gen und Führen eines Schich­ten­ver­zeich­nis­ses, Herstel­len eines Verbau­ab­schnit­tes einschließ­lich Einbauen einer Rohr­lei­tung oder Instal­lie­ren einer Druck­kes­sel­an­lage einschließ­lich Herstel­len einer Werkstückkomponente.
  • Im Schwer­punkt Gleis­bau­ar­bei­ten Herstel­len eines Gleis­jo­ches einschließ­lich einer Notla­schen­ver­bin­dung oder Herstel­len eines Bahndammes.

Branchen/​Betriebe:

Unter­neh­men der Bauindustrie

Beruf­li­che Fähigkeiten:

Tief­bau­fach­ar­bei­ter/-innen führen diese Arbei­ten auf der Grund­lage von tech­ni­schen Unter­la­gen und von Arbeits­auf­trä­gen allein und in Koope­ra­tion mit ande­ren selb­stän­dig durch. Sie planen und koor­di­nie­ren ihre Arbeit, rich­ten Baustel­len ein, legen die Arbeits­schritte fest und ergrei­fen Maßnah­men zur Sicher­heit und zum Gesund­heits­schutz bei der Arbeit sowie zum Umwelt­schutz auf der Baustelle. Sie prüfen ihre Arbei­ten auf fehler­freie Ausfüh­rung, doku­men­tie­ren sie und räumen ihren Arbeitsplatz.

Im Zusam­men­hang mit den nach­fol­gend aufge­führ­ten Tätig­kei­ten setzen Tief­bau­fach­ar­bei­ter und Tief­bau­fach­ar­bei­te­rin­nen Geräte und Maschi­nen ein, bauen Arbeits-, Schutz- und Trag­ge­rüste auf und ab und messen Bauwerke und Bauteile ein.

Ausbil­dungs­schwer­punkte:

  • Berufs­bil­dung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Orga­ni­sa­tion des Ausbildungsbetriebes
  • Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei der Arbeit
  • Umwelt­schutz
  • Auftrags­über­nahme, Leis­tungs­er­fas­sung, Arbeits­plan und Ablaufplan
  • Einrich­ten, Sichern und Räumen von Baustellen
  • Prüfen, Lagern und Auswäh­len von Bau- und Bauhilfsstoffen
  • Lesen und Anwen­den von Zeich­nun­gen, Anfer­ti­gen von Skizzen
  • Durch­füh­ren von Messungen
  • Bear­bei­ten von Holz und Herstel­len von Holzverbindungen
  • Herstel­len von Bautei­len aus Beton und Stahlbeton
  • Herstel­len von Baukör­pern aus Steinen
  • Herstel­len von Baugru­ben und Gräben, Verbauen und Wasserhaltung
  • Herstel­len von Verkehrswegen
  • Einbauen und Anschlie­ßen von Ver- und Entsorgungssystemen
  • Quali­täts­si­chernde Maßnah­men und Berichtswesen

Ausbil­dungs­ver­gü­tung:

Die Ausbil­dungs­ver­gü­tung rich­tet sich nach der Bran­che des Ausbil­dungs­be­trie­bes. Eine Gesamt­über­sicht der Vergü­tun­gen finden Sie hier.

Ausbil­dungs­dauer:

2 Jahre

Erste Stufe der Stufen­aus­bil­dung in der Bauwirt­schaft sind die Ausbildungsberufe:

  • Hochbaufacharbeiter/​Hochbaufacharbeiterin
  • Ausbaufacharbeiter/​Ausbaufacharbeiterin oder
  • Tiefbaufacharbeiter/​Tiefbaufacharbeiterin

Die Ausbil­dungs­be­rufe der auf den Tiefbaufacharbeiter/​die Tief­bau­fach­ar­bei­te­rin aufbau­en­den zwei­ten Stufe sind:

  • Stra­ßen­bau­ar­bei­ten
  • Rohr­lei­tungs­bau­ar­bei­ten
  • Kanal­bau­ar­bei­ten
  • Brun­nen­bau- und Spezi­al­tief­bau­ar­bei­ten oder
  • Gleis­bau­ar­bei­ten

Die Stufen­aus­bil­dung in der Bauwirt­schaft dauert insge­samt drei Jahre. Die Ausbil­dung in der ersten Stufe dauert zwei Jahre. In den Ausbil­dungs­be­ru­fen der darauf aufbau­en­den zwei­ten Stufe dauert die Ausbil­dung ein weite­res Jahr.

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