Pfle­ge­fach­kraft (m/​w/​d)

Seit dem 01. Januar 2020 gibt es in Deutsch­land die gene­ra­li­sierte Pfle­ge­aus­bil­dung. Sie fasst die bishe­ri­gen Ausbil­dun­gen in der Alten-, Gesund­heits- und Kran­ken­pflege zu einer Ausbil­dung zusam­men. Der Vorteil: Mit dem neuen Abschluss können ausge­bil­dete Pfle­ge­fach­kräfte in allen drei Berufs­zwei­gen arbei­ten. Vorher war dies nur in der jewei­li­gen Spezia­li­sie­rung (z.B. Alten­pflege) möglich. Weite­rer Plus­punkt: Der neue Abschluss ist in der gesam­ten Euro­päi­schen Union aner­kannt. Das ermög­licht es, auch im EU-Ausland zu arbei­ten. Hier findest du alle Infor­ma­tio­nen zu den Voraus­set­zun­gen, dem Ablauf der Ausbil­dung und deinen Perspek­ti­ven nach der Ausbildung.
Fakten zur Ausbildung

Abschluss: Pfle­ge­fach­mann/-frau
Dauer der Ausbil­dung: 3 Jahre
Gehalt:
1. Jahr: 1.165 €
2. Jahr: 1.227 €
3. Jahr: 1.328 €

Um eine Ausbil­dung zur Pfle­ge­fach­kraft begin­nen zu können, benö­tigst du einen mitt­le­ren Schul­ab­schluss (z.B. von einer Real­schule). Doch auch mit einem Haupt­schul­ab­schluss ist dir die Tür zur Ausbil­dung als Pfle­ge­fach­kraft nicht verschlos­sen. Mit einer 2- bis 3-jähri­gen Ausbil­dung zur Pfle­ge­as­sis­tenz kannst du die Voraus­set­zung für die Ausbil­dung zur Pfle­ge­fach­kraft erlan­gen. Das Gute dabei: Wenn du schon eine Ausbil­dung zur Pfle­ge­as­sis­tenz abge­schlos­sen hast, verkürzt sich die Ausbil­dung zur Pfle­ge­fach­kraft um ein Jahr. Wenn du nach deinem Haupt­schul­ab­schluss bereits eine andere mindes­tens 2-jährige IHK-Ausbil­dung erfolg­reich abge­schlos­sen hast, hast du auch Zugang zur Ausbil­dung als Pflegefachkraft.
Abge­se­hen von den formel­len Anfor­de­run­gen ist es wich­tig, dass du einfühl­sam und inter­es­siert auf Menschen zuge­hen kannst. Du sollest außer­dem ein hohes Maß an Gewis­sen­haf­tig­keit und Sorg­falt haben, da du in deinem Beruf später eine große Verant­wor­tung trägst. Auch eine gute körper­li­che Grund­fit­ness ist hilf­reich, da die Arbeit mit den Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten auch körper­lich anstren­gend sein kann.

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