Holz­me­cha­ni­ker (m/​w/​d)

Berufs­bild

Ausbil­dungs­dauer

3 Jahre

Arbeits­ge­biet

Der Ausbil­dungs­be­ruf Holzmechaniker/​Holzmechanikerin wird staat­lich aner­kannt. Es kann zwischen zwei Fach­rich­tun­gen gewählt werden
  • Möbel­bau und Innen­aus­bau und
  • Bauele­mente, Holz­pack­mit­tel und Rahmen

Branchen/​Betriebe

Holz­in­dus­trie und verwandte Industriezweige

Beruf­li­che Fähigkeiten

Gegen­stand der für alle Fach­rich­tun­gen gemein­sa­men Berufs­aus­bil­dung sind mindes­tens die folgen­den Fertig­kei­ten und Kenntnisse:
  • Berufs­bil­dung, Arbeits- und Tarifrecht
  • Aufbau und Orga­ni­sa­tion des Ausbildungsbetriebes
  • Sicher­heit und Gesund­heits­schutz bei der Arbeit
  • Umwelt­schutz
  • Umgang mit Infor­ma­ti­ons- und Kommunikationssystemen
  • Planen und Vorbe­rei­ten von Arbeits­ab­läu­fen, Arbei­ten im Team
  • Einrich­ten und Sichern von Arbeitsplätzen
  • Einrich­ten, Bedie­nen und Instand­hal­ten von Werk­zeu­gen, Gerä­ten, Maschi­nen und tech­ni­schen Einrichtungen
  • Durch­füh­ren von Messun­gen, Herstel­len und Anwen­den von Scha­blo­nen und Lehren
  • Be- und Verar­bei­ten von Holz, Holz­werk- und sons­ti­gen Werkstoffen
  • Über­wa­chen und Steu­ern von Produktionsprozessen
  • Herstel­len, Vormon­tie­ren und Zusam­men­bauen von Teilen
  • Behan­deln von Oberflächen
  • Verpa­cken und Lagern von Produkten
  • Quali­täts­ma­nage­ment, Kundenorientierung

Fach­rich­tung Möbel- und Innenausbau

  • Herstel­len von Oberflächen
  • Herstel­len von Möbeln oder Innenausbauten
  • Prüfen von Produkten

Fach­rich­tung Bauele­mente, Holz­pack­mit­tel und Rahmen

  • Herstel­len von Produkten
  • Ausfüh­ren von Holzschutzarbeiten
  • Prüfen von Produkten

Ausbil­dungs­ver­gü­tung

Die Ausbil­dungs­ver­gü­tung rich­tet sich nach der Bran­che des Ausbil­dungs­be­trie­bes. Eine Gesamt­über­sicht der Vergü­tun­gen finden Sie hier.
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