Fach­kraft für Schutz und Sicher­heit (m/​w/​d)

Berufs­bild

Fach­kräfte für Schutz und Sicher­heit sind in der Lage, Situa­tio­nen und Gefähr­dungs­po­ten­ziale rich­tig einzu­schät­zen. Beispiels­weise analy­sie­ren sie, wie hoch eine mögli­che Gefähr­dung zum Beispiel für ein Kraft­werk ist. Aufgrund ihrer fundier­ten Kennt­nisse über moderne Sicher­heits­tech­nik bera­ten sie ihre Kunden umfas­send. Sie wirken bei der Instal­la­tion und Inbe­trieb­nahme von sicher­heits­tech­ni­schen Einrich­tun­gen mit und über­prü­fen regel­mä­ßig, ob diese einwand­frei funk­tio­nie­ren. Stel­len sie Mängel fest, sorgen sie für Austausch bzw. Repa­ra­tur des betrof­fe­nen Geräts. Am Werks­ein­gang stel­len sie sicher, dass nur berech­tigte Perso­nen die Betriebs­an­la­gen betre­ten. Sie führen Kontroll­gänge in Gebäu­den und auf dem Gelände durch. Dabei prüfen sie auch, ob betrieb­li­che und gesetz­li­che Vorschrif­ten, beispiels­weise zum Brand- und Umwelt­schutz, einge­hal­ten werden. In Notfäl­len leiten sie erfor­der­li­che Maßnah­men ein. Routi­ne­kon­trol­len, Einsätze und sicher­heits­re­le­vante Ereig­nisse sowie die ergrif­fe­nen Maßnah­men doku­men­tie­ren sie am PC.

Branchen/​Betriebe:

  • in Betrie­ben des Objekt-, Werte- und Personenschutz
  • in der Sicher­heits­be­ra­tung und -schu­lung, zum Beispiel in Kraftwerken
  • in Sicher­heits­ab­tei­lun­gen von Verkehrs­ge­sell­schaf­ten des öffent­li­chen Nahverkehrs
  • in Spedi­tio­nen für Werttransport

Bei Strei­fen­gän­gen im Objekt­schutz sind sie im Freien unter­wegs, im Bereich Geld- und Sicher­heits­trans­porte in Fahr­zeu­gen. Auf Flug­hä­fen arbei­ten sie an Perso­nen- und Gepäck­kon­troll­an­la­gen. Im Perso­nen­schutz, zum Teil auch bei Bera­tungs­ge­sprä­chen, halten sie sich in Privat­räu­men der Kunden auf. Im Büro erle­di­gen sie Planungs- und Orga­ni­sa­ti­ons­auf­ga­ben. In Sicher­heits­ab­tei­lun­gen von Kern­kraft­wer­ken und ande­ren Indus­trie­be­trie­ben sind sie in Alarm­zen­tra­len und an Werks­pfor­ten tätig.

Beruf­li­che Fähigkeiten:

Verant­wor­tungs­be­wusst­sein ist zum Beispiel im Perso­nen­schutz wich­tig. Konflikt­fä­hig­keit und Durch­set­zungs­ver­mö­gen sind erfor­der­lich, um Ausein­an­der­set­zun­gen zu been­den oder Streit schlich­ten zu können.
Kennt­nisse in Wirt­schaft und Recht sind wich­tig, um zum Beispiel Gefähr­dungs­si­tua­tio­nen recht­lich bewer­ten oder betrieb­li­che Aufga­ben wirt­schaft­lich planen zu können. Für das Erstel­len von Ange­bo­ten oder den aufga­ben­be­zo­ge­nen Schrift­ver­kehr benö­tigt man Kennt­nisse in Deutsch.

Ausbil­dungs­ver­gü­tung:

Die Ausbil­dungs­ver­gü­tung rich­tet sich nach der Bran­che des Ausbil­dungs­be­trie­bes. Eine Gesamt­über­sicht der Vergü­tun­gen finden Sie hier.

Ausbil­dungs­dauer:

3 Jahre

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